Tätigkeitsschwerpunkte

Verkehrsrecht

Hellwig & Osthoff Rechtsanwälte - Verkehrsvertragsrecht

Verkehrsvertragsrecht

Fahrzeugkauf |  Fahrzeugleasing  |  Fahrzeugmängel

Sie haben ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug gekauft oder geleast und stellen Mängel fest? Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Sachmängelgewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeugverkäufer. In den meisten Fällen muss dem Verkäufer zunächst ein Nachbesserungsrecht eingeräumt werden, bevor weitergehende Sachmängelgewährleistungsansprüche (z.B. Schadenersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag) geltend gemacht werden können. 

Hellwig & Osthoff Rechtsanwälte - Unfallregulierung

Unfallregulierung

Verkehrsunfall  |  Schadenersatz  |  Schmerzensgeld

In Deutschland ereignen sich jährlich über 2 Millionen polizeilich erfasste Unfälle, wobei die nicht registrierten Unfälle noch deutlich höher liegen. Während der Schädiger den Unfall lediglich seiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden muss, ist der Geschädigte auf sich allein gestellt, um seine Unfall- und Unfallfolgeschäden geltend zu machen.

Hellwig & Osthoff Rechtsanwälte - Bußgeldangelegenheiten

Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen

Bußgeldbescheid  |  Geschwindigkeit  |  Einspruch  |  Verkehrsstrafrecht

Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen reichen von Geldbußen über Fahrverbote bis zu Freiheitsstrafen. Typische Fälle sind Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, Trunkenheitsfahrten oder Unfallflucht. Eine frühzeitige Beratung durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt kann Strafen mildern oder vermeiden.

Bußgeldrechner

Hellwig & Osthoff Rechtsanwälte - Führerschein- und Fahrerlaubnisangelegenheiten

Führerschein- und Fahrerlaubnisangelegenheiten

Fahrerlaubnis  |  Führerscheinentzug  |  Fahrverbot

Führerschein- und Fahrerlaubnisangelegenheiten betreffen alle rechtlichen Aspekte rund um den Erwerb, die Entziehung oder Einschränkung der Fahrerlaubnis. Dazu zählen etwa Punkte in Flensburg, Fahrverbote, Verlängerung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

ADAC-Vertragsanwalt

Herr Rechtsanwalt Osthoff ist Vertragsanwalt des ADAC. Als ADAC-Mitglied erhalten Sie bei ihm in verkehrs- und reiserechtlichen Fragen eine für Sie kostenfreie Erstberatung. Vereinbaren Sie insoweit bitte bevorzugt einen telefonischen Beratungstermin oder senden Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail. Bitte halten Sie Ihre ADAC-Mitgliedsnummer bereit bzw. teilen Sie uns diese bei Ihrer Kontaktanfrage mit.

Selbstverständlich berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Osthoff Sie in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten auch unabhängig davon, ob sie ADAC-Mitglied sind.

ADAC Vertragsanwalt